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Veranstaltungsregeln

1. Übergeordnete Vereinbarung
* Den Anweisungen der Veranstalter/Ordner ist Folge zu leisten.
* Der Veranstalter nimmt sich das Recht, die Veranstaltung, auch kurzfristig, abzusagen. Jegliche bereits gezahlten Unkostenbeiträge werden zurückerstattet, weitere Ansprüche können darüber hinaus nicht geltend gemacht werden.
* Der Veranstalter behält sich vor diese Regeln bis zum Tag der Veranstaltung zu erweitern oder zu ändern.

2. Drogen
* Der Konsum oder Besitz von illegalen Drogen ist komplett untersagt.
* Das Rauchen ist lediglich vor der Tür gestattet, nicht im Gebäude.
* Unter 18 Jährigen ist das Rauchen komplett untersagt.
* Der Konsum leichter Alkoholika wie Bier und Wein ist ab 16 Jahren in Maßen gestattet. Übermäßiger Alkoholkonsum führt jedoch zum Ausschluß von der Veranstaltung.
* Sichtbar alkoholisierte oder unter sonstigen Drogen stehende Personen erhalten keinen Eintritt und werden ggf des Geländes verwiesen.

3. Mediale Aufnahmen
* Aufnahmen in Bild und Ton sind nur zu privaten Zwecken oder nach ausdrücklicher Genehmigung der Conleitung erlaubt.
* Das Zeigen nicht jugendfreier Filme oder Bilder ist nicht erlaubt
* Die Verbreitung illegaler Bilder, Filme oder Software ist nicht gestattet.

4. Müll
* Müll ist durch den Verursacher entweder in den bereitgestellten Mülleimern zu entsorgen oder wieder mitzunehmen.

5. Verhalten
* Besucher und Aussteller der Veranstaltung haben sich entsprechend der allgemein üblichen Verhaltensregeln zu benehmen.

6. Waffen
* Schuß- oder Stichwaffen sind komplett verboten.
* Dekorativwaffen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Conleitung erlaubt.

7. Tiere
* Kampfhunde und andere gefährliche Tiere haben keinen Zutritt und müssen außerhalb des Gebäudes bleiben. Bei einer weiteren Gefährdung erfolgt ein Verweis vom Gelände.
* Die Conleitung behält sich vor allen anderen Tieren den Zutritt zum Gebäude zu untersagen.

8. Fernbleiben der Veranstaltung
* Gezahlte Beiträge werden bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.

9. Schäden
* Jeder Teilnehmer wird gebeten auf die Einrichtungsgegenstände der Location sowie die Location selbst achtzugeben. Schäden die während der Veranstaltung entstehen (Türkratzer etc.) sind der Conleitung zu melden. Dann wird über den Schadensersatz verhandelt. Bei grober Fahrlässigkeit muss der Teilnehmer der für den Schaden verantwortlich ist aufkommen.
* Schäden die an dem gestellten Equipment, den öffentlichen Einrichtungen sowie Gebäudeteilen sind unverzüglich dem Veranstalter zu melden.
* Jeder Teilnehmer ist verantwortlich für sich selbst und das von ihm mitgebrachte Equipment, sowie für seine persönlichen Gegenstände.

10. Veranstaltungsende
* Am Ende der Veranstaltung haben Besucher das Gebäude zu verlassen.
* Aussteller und Verkäufer haben nach dem Ende der Veranstaltung Zeit ihre Sachen zu packen und das Gebäude zu verlassen.
* Aussteller und Verkäufer haben ihren Platz sauber zu verlassen.

11. Haftungsausschluß
* Der Veranstalter haftet für keinen Diebstahl, Personen oder Sachschaden. Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr.
* Jeder Teilnehmer ist verantwortlich für sich selbst und das von ihm mitgebrachte Equipment, sowie für seine persönlichen Gegenstände.

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