Veranstaltungsregeln
1. Übergeordnete Vereinbarung
* Den Anweisungen der Veranstalter/Ordner ist Folge zu leisten.
* Der Veranstalter nimmt sich das Recht, die Veranstaltung, auch kurzfristig,
abzusagen. Jegliche bereits gezahlten Unkostenbeiträge werden zurückerstattet,
weitere Ansprüche können darüber hinaus nicht geltend gemacht werden.
* Der Veranstalter behält sich vor diese Regeln bis zum Tag der Veranstaltung zu
erweitern oder zu ändern.
2. Drogen
* Der Konsum oder Besitz von illegalen Drogen ist komplett untersagt.
* Das Rauchen ist lediglich vor der Tür gestattet, nicht im Gebäude.
* Unter 18 Jährigen ist das Rauchen komplett untersagt.
* Der Konsum leichter Alkoholika wie Bier und Wein ist ab 16 Jahren in Maßen
gestattet. Übermäßiger Alkoholkonsum führt jedoch zum Ausschluß von der
Veranstaltung.
* Sichtbar alkoholisierte oder unter sonstigen Drogen stehende Personen erhalten
keinen Eintritt und werden ggf des Geländes verwiesen.
3. Mediale Aufnahmen
* Aufnahmen in Bild und Ton sind nur zu privaten Zwecken oder nach
ausdrücklicher Genehmigung der Conleitung erlaubt.
* Das Zeigen nicht jugendfreier Filme oder Bilder ist nicht erlaubt
* Die Verbreitung illegaler Bilder, Filme oder Software ist nicht gestattet.
4. Müll
* Müll ist durch den Verursacher entweder in den bereitgestellten Mülleimern zu
entsorgen oder wieder mitzunehmen.
5. Verhalten
* Besucher und Aussteller der Veranstaltung haben sich entsprechend der
allgemein üblichen Verhaltensregeln zu benehmen.
6. Waffen
* Schuß- oder Stichwaffen sind komplett verboten.
* Dekorativwaffen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Conleitung
erlaubt.
7. Tiere
* Kampfhunde und andere gefährliche Tiere haben keinen Zutritt und müssen
außerhalb des Gebäudes bleiben. Bei einer weiteren Gefährdung erfolgt ein
Verweis vom Gelände.
* Die Conleitung behält sich vor allen anderen Tieren den Zutritt zum Gebäude zu
untersagen.
8. Fernbleiben der Veranstaltung
* Gezahlte Beiträge werden bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
9. Schäden
* Jeder Teilnehmer wird gebeten auf die Einrichtungsgegenstände der Location
sowie die Location selbst achtzugeben. Schäden die während der Veranstaltung
entstehen (Türkratzer etc.) sind der Conleitung zu melden. Dann wird über den
Schadensersatz verhandelt. Bei grober Fahrlässigkeit muss der Teilnehmer der für
den Schaden verantwortlich ist aufkommen.
* Schäden die an dem gestellten Equipment, den öffentlichen Einrichtungen sowie
Gebäudeteilen sind unverzüglich dem Veranstalter zu melden.
* Jeder Teilnehmer ist verantwortlich für sich selbst und das von ihm
mitgebrachte Equipment, sowie für seine persönlichen Gegenstände.
10. Veranstaltungsende
* Am Ende der Veranstaltung haben Besucher das Gebäude zu verlassen.
* Aussteller und Verkäufer haben nach dem Ende der Veranstaltung Zeit ihre
Sachen zu packen und das Gebäude zu verlassen.
* Aussteller und Verkäufer haben ihren Platz sauber zu verlassen.
11. Haftungsausschluß
* Der Veranstalter haftet für keinen Diebstahl, Personen oder Sachschaden. Die
Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr.
* Jeder Teilnehmer ist verantwortlich für sich selbst und das von ihm
mitgebrachte Equipment, sowie für seine persönlichen Gegenstände.
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